Die Gemeinde darf im Zusammenhang mit Wahlen oder Volksbegehren Ihre Daten an Parteien oder politische Vereinigungen weitergeben. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Brandenburgische Meldegesetz, §33.
Mitgeteilt werden folgende Daten: Familienname, Vorname, Doktorgrad, gegenwärtige Anschrift. Das Geburtsdatum wird nicht weitergegeben.
Sie können der Weitergabe schriftlich (formlos) oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schöneiche bei Berlin, -Einwohnermeldeamt, Brandenburgische Str. 40, 15566 Schöneiche bei Berlin widersprechen. Der Widerspruch ist auf unbestimmte Zeit gültig.
Sprechzeiten der Einwohnermeldestelle:
Montag von 9 – 12 Uhr
Dienstag von 9 – 12 u. 13 – 18 Uhr
Donnerstag von 9 – 12 u. 13 – 16:30 Uhr
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